(1.1) Im Leistungsumfang enthalten sind ein 60 minütiges Training (je
Einheit) inkl. einer Anamnese zu Beginn der Zusammenarbeit und ein nach
Absprache auf die Bedürfnisse des Klienten zugeschnittener Trainingsplan
(i.d.R. Anpassungen alle 4 bis 6 Wochen).
Beim Probetraining ist ein 60 minütiges Training/Gespräch inkl. einer
Anamnese im Leistungsumfang enthalten.
(1.2) Zur Zielerreichung ist es unabdingbar, dass der Klient sportgesund
ist. Deshalb wird eine vorherige ärztliche Untersuchung empfohlen. Jedes
Unwohlsein, Schmerzen, Schwindel, Krankheitsgefühle, Hunger, Durst bzw.
Überhitzung oder Unterkühlung während des Trainings muss der Klient unaufgefordert
mitteilen. Der Klient versichert, keine ärztlichen oder gesundheitlichen
Einschränkungen betreffend des Trainings zu besitzen. Stellen sich solche
während der Vertragslaufzeit ein, sind sie vom Klienten unaufgefordert
und unverzüglich mitzuteilen.
(2.1) Der Klient überweist das gebuchte Training bzw. Paket innerhalb
von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an folgendes
Konto: Jennifer Seehusen
IBAN: DE86 2004 1144 0301 0261 00
BIC: COBADEHD044 Bank: Comdirect
(2.2) Wünscht der Klient eine Stundenbezahlung, so ist das jeweilige Entgelt
für die monatlich angesammelten Trainingseinheiten zum Ende jeden Monats
an das oben genannte Konto zu überweisen.
(3.1) Eine Trainingseinheit kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich
geplanten Beginn von beiden Seiten verlegt oder abgesagt werden, wenn innerhalb
einer Woche ein Ersatztermin gefunden wird. Wird die Trainingseinheit zu
spät abgesagt (weniger als 24 Stunden), wird für die ausgefallende Stunde
50 % des vereinbarten Stundensatzes berechnet.
(3.2) Urlaubs- und Feiertage werden mindestens 2 Wochen vor Antritt individuell
mit Jennifer Seehusen abgesprochen und bei der Terminlegung berücksichtigt.
(4.1) Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung. Jennifer
Seehusen übernimmt keine Haftung für Schäden, welche nicht durch grob fahrlässiges
oder vorsätzliches Handeln entstanden sind.
(4.2) Jennifer Seehusen haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten
Leistung hinaus, für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit
dem Eingehen des Vertrages verfolgten Zwecks.
Die hier vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten sind grundsätzlich nicht übertragbar.
(6.1) Grundsätzlich endet der Vertrag mit Ablauf der letzten vereinbarten
Trainingseinheit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(6.2) Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nur aus
wichtigem Grund (z.B. eine den Vertragsgegenstand auf Dauer verhindernde
oder einschränkende Krankheit, Unfall, etc. mit fachärztlichem Attest)
möglich. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich und rechtzeitig
zu erfolgen. Sie gilt nur dann als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich,
d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Kenntnis der zur Kündigung berechtigenden
Umstände erfolgt. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für
alle von dem Kunden bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten Trainingseinheiten.